VDE Prüfung - WEBSITE X5 UNREGISTERED VERSION - ESA Elektro & Sicherheitstechnik

Direkt zum Seiteninhalt

Hauptmenü:

VDE Prüfung

Service > Gebäudetechnik
VDE und die Unfallverhütungsvorschriften schreiben vor,
dass elektrische Anlagen- also auch Flutlichtanlagen –einer „Wiederkehrenden Prüfung“ unterliegen. Der Prüfzeitraum beträgt min. 4 Jahre. Prüfungen müssen von autorisierten Fachkräften vorgenommen und mit
entsprechenden Protokollen belegt werden.
 
Die Errichter und Betreiber von elektrischen Anlagen - nachfolgend meinen wir hier spez. Flutlichtanlagen im öffentlichen Bereich - haben die Feststellungspflicht, ob ihre Anlage den geforderten Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen entspricht.
Die Grundlagen sind in der VDE-Schriftenreihe Prüfungen der Schutzmaßnahmen, Erstprüfungen nach DIN VDE 0100 Teil 610 und Wiederholungsprüfungen nachlesbar. ( vde-verlag gmbh, 10625 Berlin )
DIN VDE 0100 Teil 610 verpflichtet den Errichter (hier ist der Elektrofachbetrieb bei einer Neuinstallation gemeint ) einer elektrischen Anlage vor der Inbetriebnahme festzustellen, ob für die einzelnen Anlagenteile entsprechend dem vorgesehenen Verwendungszweck die geforderten Schutzmaßnahmen angewendet worden sind und ob die einwandfreie Funktion  sichergestellt ist. Diese Prüfung umfasst eine eingehende Besichtigung aller für die Sicherheit der Schutzmaßnahmen wichtigen Anlagenteile sowie Messungen als auch Erprobungen, durch die die Wirksamkeit nachgewiesen wird. Für Sie als Betreiber heißt dies, dass Sie sich ein Protokoll dieser Messungen aushändigen lassen, um den Nachweis zu führen, dass Ihre Flutlichtanlage den VDE-Vorschriften entspricht.
Im Rahmen einer Reparatur bzw. Instandsetzung sind seit Erscheinen von DIN VDE 0701/09.71 nach jeder Reparatur festgelegte Messungen und Prüfungen durchzuführen, die sicherstellen, dass keine Sicherheitsmängel  vorhanden sind. Wird eine neu errichtete Flutlichtanlage durch Dritte geprüft,  so ändert dies nichts an der Verpflichtung und der alleinigen Verantwortlichkeit des Errichter für die DIN-VDE-gemäße Beschaffenheit der Flutlichtanlage und somit auch für eine Prüfung nach DIN VDE 0100
.
Sprechen Sie uns einfach an.
 
Zurück zum Seiteninhalt | Zurück zum Hauptmenü